Ziffer 1
Einleitung

1.1Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Zusammenarbeit zwischen der Stelletti Chuchidesign GmbH und dem Besteller und sollen dazu beitragen, Küchenprojekte effizient und zur vollen Zufriedenheit des Bestellers abzuwickeln. Mit diesem Ziel behandeln die nachfolgenden Vereinbarungen die branchenüblichen Regeln, Normen und Voraussetzungen. Die individuellen Leistungen sind nach den Wünschen des Bestellers im Angebot beschrieben. Wichtigste Grundlage für das gemeinsame Projekt bleibt das gegenseitige Vertrauen und die Fachkompetenz der Stelletti Chuchidesign GmbH.

1.2Die Begriffe «Küchen» oder «Kücheneinrichtungen» (Mehrzahl) gelten auch für die individuelle Einzelküche. Die Begriffe «Auftraggeber», «Kunde» oder «Besteller» gelten für Leistungen nach Werkvertragsrecht im Sinne des Bestellers nach Art. 363 ff. OR und sind einander gleichgestellt. Als «Unternehmer» gilt die Stelletti Chuchidesign GmbH.

1.3Die AGB stützen sich im Wesentlichen auf die Empfehlungen des Küchen-Verband Schweiz KVS vom 15.6.2001.

Ziffer 2
Allgemeines

2.1Die AGB regeln ergänzend jene Rechte, Pflichten und Leistungen, welche im technischen Leistungsverzeichnis (Küchenbeschrieb) und in den Plänen nicht festgelegt sind und wo keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen oder zwingend anzuwendende Normen bestehen. Anderslautende Bedingungen des Bestellers, insbesondere dessen Geschäftsbedingungen, sind nur dann verbindlich, wenn sie von der Stelletti Chuchidesign GmbH schriftlich bestätigt wurden.

2.2Die AGB behandeln das Vertragsverhältnis nach Werkvertragsrecht für die Erstellung von Küchen bis zur Montage im Bauwerk. Alle Leistungen des Unternehmers erfolgen ausschliesslich auf der Grundlage einer individuellen Vereinbarung und diesen AGB. Für Materiallieferungen ohne Bauleistung durch die Stelletti Chuchidesign GmbH gilt Kaufvertragsrecht nach Obligationenrecht (OR), mit entsprechend anderslautenden Gewährleistungsbestimmungen.

2.3Die AGB gelten im kollidierenden Fall vorrangig zur SIA-Norm 118 «Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten» und zur SIA-Norm 118/380 «Allgemeine Bedingungen für Gebäudetechnik», sofern diese anwendbar sind. Soweit die Stelletti Chuchidesign GmbH Leistungen für Projektierung, Planung oder Bauleitung übernimmt, wird die SIA-Norm 102 bzw. 108 als anwendbar erklärt.

2.4Werden dem Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einer anderen als der deutschen Sprache bekanntgegeben, so ist bei Übersetzungs-/Auslegungsunterschieden ausschliesslich der deutsche Text massgeblich. Die Übersetzung in eine andere Sprache dient allein der Erleichterung der Verständlichkeit.

Ziffer 3
Gestaltung von Produkten, Studien, Vorschlägen, Planungen und Dienstleistungen

3.1Die Eigentums- und Urheberrechte der Stelletti Chuchidesign GmbH an den von ihr erschaffenen Vorstudien, Studien, Entwicklungen und Plänen gehen durch den Verkauf der Waren nicht an den Besteller über. Solche Unterlagen und Arbeitsergebnisse dürfen vom Besteller nur mit der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der Stelletti Chuchidesign GmbH Dritten zugänglich gemacht werden, vervielfältigt oder in anderer Weise verwendet oder verwertet werden.

3.2Die von der Stelletti Chuchidesign GmbH erbrachten Planungsarbeiten und weiteren Dienstleistungen sind nach Aufwand zu entschädigen, sofern gemäss Auftragsbestätigung für solche Leistungen nicht explizit die Unentgeltlichkeit oder eine andere Kostenregelung vereinbart wurde.

3.3Soweit gesetzlich zulässig, haftet die Stelletti Chuchidesign GmbH nicht für eine mangelhafte Planung oder für fehlerhafte Planungsunterlagen.

Ziffer 4
Angebot, Entstehung des Vertrags und nachträgliche Änderungen

4.1Das Angebot der Stelletti Chuchidesign GmbH für Produkte, Leistungen, Lieferfrist(en) und Werkpreis ist 30 Tage ab Datum des Angebotes gültig, sofern keine kürzere Frist vereinbart wird.

4.2Der Vertrag wird schriftlich abgeschlossen durch vom Besteller unterzeichnete, von der Stelletti Chuchidesign GmbH vorbereitete Dokumente. Erst mit Erhalt der unterzeichneten Offerte oder Auftragsbestätigung ist die Stelletti Chuchidesign GmbH zur Ausführung einer Bestellung verpflichtet.

4.3Nachträgliche Änderungen sind im Grundsatz und Interesse der Herstellprozesse nicht möglich. Nach gegenseitiger Absprache und unter Kostenfolge zulasten des Auftraggebers können nachträgliche Änderungen, sofern sie schriftlich vereinbart werden, vorgenommen werden.

4.4Material- und Konstruktionsänderungen, die auf den technischen Fortschritt zurückzuführen sind, sind zulässig. Verbesserungen im Rahmen der bestellten Produkte und Leistungen werden ohne Kostenfolge an den Auftraggeber weitergegeben.

4.5Materialmuster sind Typen-Muster. Insbesondere bei Naturmaterial wie Holz oder Stein kann die Lieferung innerhalb der natürlichen Variationsbreite vom Typenmuster sichtbar abweichen.

Ziffer 5
Preise

5.1Der Preis bestimmt sich anhand des schriftlichen Vertrages bzw. der schriftlichen Auftragsbestätigung. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, verstehen sich die Preise in Schweizer Franken zzgl. Mehrwertsteuer ohne jegliche Abzüge. Die Stelletti Chuchidesign erbringt bis zu 90 Prozent ihrer Leistung vor der Lieferung auf die Baustelle.

5.2Die in Preislisten oder Offerten aufgeführten Preise können von der Stelletti Chuchidesign GmbH aufgrund von veränderten Einkaufspreisen oder Währungsschwankungen entsprechend angepasst werden.

5.3Für Zusatzkosten, die aufgrund von Änderungen, Weisungen, Vorgaben oder in anderer Weise durch den Besteller verursacht werden, ist dieser gegenüber der Stelletti Chuchidesign GmbH entschädigungspflichtig. Hat die Stelletti Chuchidesign GmbH Produkte des Bestellers abzutransportieren oder zu entsorgen, ist dies vom Besteller zusätzlich zu vergüten. Kosten von Bemusterungen (Material- und Zeitaufwand) gehen zulasten des Kunden.

Ziffer 6
Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

6.1Sofern nichts anderes vereinbart, werden die Leistungen der Stelletti Chuchidesign GmbH wie folgt in Rechnung gestellt:

  • 50 % bei Auftragserteilung
  • 40 % bei Auslieferung
  • 10 % nach erfolgter Montage resp. Bauabnahme

6.2Die Stelletti Chuchidesign GmbH ist berechtigt, Akontozahlungen gemäss Arbeitsfortschritt zu verrechnen.

6.3Sofern nichts anderes vereinbart, sind die Rechnungen der Stelletti Chuchidesign GmbH innert 30 Tagen rein netto zu bezahlen.

6.4Die Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung, Montage, Inbetriebsetzung oder Abnahme der Lieferungen oder Leistungen aus Gründen, die die Stelletti Chuchidesign GmbH nicht zu verantworten hat, verzögert oder verunmöglicht werden oder wenn unwesentliche Teile fehlen oder sich Nacharbeiten als notwendig erweisen, die den Gebrauch der Lieferungen nicht verunmöglichen.

6.5Bei unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber in Verzug und die Stelletti Chuchidesign GmbH ist berechtigt, vom Auftraggeber ab dem Verzugsdatum Zinsen in der Höhe von 5 % des Rechnungsbetrages zu fordern.

6.6Pro verschickte Mahnung ist die Stelletti Chuchidesign GmbH berechtigt, einen Unkostenanteil von CHF 20.– zu verlangen.

6.7Gerät der Besteller mit einer Zahlung in Verzug oder muss die Stelletti Chuchidesign GmbH befürchten, Zahlungen des Bestellers nicht vollständig oder rechtzeitig zu erhalten, ist die Stelletti Chuchidesign GmbH berechtigt, die eigene Leistung zurückzuhalten und Lieferungen nur noch gegen Zahlung Zug um Zug an den Besteller auszuführen sowie Waren auf Kosten des Bestellers zu hinterlegen; mit der Hinterlegung wird der vertraglich vereinbarte Preis für die hinterlegte Lieferung sofort zur Zahlung fällig.

6.8Die Stelletti Chuchidesign GmbH behält sich bei Verzug des Auftraggebers überdies das Recht vor, die Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts zu beantragen. Bei Verzug ist die Stelletti Chuchidesign GmbH ausserdem berechtigt, die Auslieferung weiterer Aufträge des Auftraggebers, unbesehen der jeweiligen Zahlungsbedingungen, von deren Vorauszahlung oder einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen oder die Aufträge zu annullieren.

6.9Die Berufung auf Mängel und nicht abgenommene Werke entbindet nicht von den Zahlungsverpflichtungen. Der Besteller ist insbesondere nicht berechtigt, Zahlungen wegen Beanstandungen oder eigenen Ansprüchen zurückzuhalten, zu verrechnen oder zu kürzen. Ausgeschlossen ist ebenso die Vornahme von Garantierückbehalten.

Ziffer 7
Lieferfristen, Annahmeverzug und Gefahrenübergang

7.1Sofern die Lieferfrist in Form einer Zeitspanne (Anzahl Tage, Wochen etc.) definiert wurde, beginnt diese mit dem Datum der von der Stelletti Chuchidesign GmbH ausgestellten Auftragsbestätigung zu laufen.

7.2Die in der Auftragsbestätigung bestätigten Lieferfristen und Liefertermine gelten als Zirka-Angaben und sind keine Fixtermine oder Verfalltage.

7.3In allen Fällen verlängern sich die Lieferfristen und Liefertermine um die Dauer, während der Unterlagen, Pläne, Zeichnungen, Fertigungsdetails oder andere Angaben oder Dokumente, welche vom Besteller zu liefern sind, fehlen. Desgleichen gilt, falls der Besteller nach dem Erhalt von Unterlagen trotz entsprechender Aufforderung durch die Stelletti Chuchidesign GmbH deren Genehmigung unterlässt, sich im Zahlungsverzug befindet oder andere Verpflichtungen nicht einhält.

7.4Verzögert sich die Lieferung und Montage ohne Verschulden der Stelletti Chuchidesign GmbH (z.B. bei Betriebsstörungen jeglicher Art, Streik, behördlichen Massnahmen, Unruhen, Fällen höherer Gewalt usw.) hat sie Anspruch auf Terminanpassung. Dies gilt auch für den Fall, dass ein solcher Hinderungsgrund während eines Verzuges oder bei einem Lieferanten oder Unterlieferanten auftritt.

7.5Soweit gesetzlich zulässig, hat der Besteller keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Auflösung des Vertrages wegen verspäteter Lieferung.

7.6Der Besteller ist verpflichtet, bei einer Anzeige des exakten Lieferzeitpunkts mit einem Vorlauf von drei Arbeitstagen den Zugang zu seinen Räumlichkeiten und dergleichen sicherzustellen, damit die Stelletti Chuchidesign GmbH die Lieferung ungehindert vornehmen kann.

7.7Der Auftraggeber meldet Terminverzögerungen im Bauablauf schriftlich 10 Tage im Voraus. Die Stelletti Chuchidesign GmbH passt ihre Termin-Dispositionen umgehend an. Die Belastung von unvermeidbarem Mehraufwand an den Auftraggeber bleibt vorbehalten.

7.8Bei kurzfristiger unvorhergesehener Terminverschiebung wird bauseits auf der Baustelle ein geeigneter Raum zur Einlagerung der Ware für das bestellte Werk zur Verfügung gestellt. Die Anforderungen an einen solchen geschützten Raum bestimmt die Stelletti Chuchidesign GmbH. Das Risiko für die eingelagerte Ware (Diebstahl, Feuer, Wasser usw.) trägt der Auftraggeber. Wird die Stelletti Chuchidesign GmbH vom Auftraggeber oder durch die Umstände veranlasst, die Einlagerung der Ware selbst zu organisieren, kann sie den daraus entstehenden Mehraufwand dem Auftraggeber belasten. Sind entsprechende Akontozahlungen vereinbart, wird bei der Einlagerung des Materials infolge Bauverzögerung die gleiche Zahlung wie beim Beginn der Küchenmontage fällig.

7.9Befindet sich der Besteller im Annahmeverzug, ist die Stelletti Chuchidesign GmbH berechtigt, dem Besteller den gesamten Aufwand, der aus diesem Annahmeverzug resultiert (z.B. für zusätzliche Transporte, Lagerkosten), mit einer Grundpauschale ab dem 1. Tag von CHF 160.– pro Küche und für alle Folgetage mit CHF 20.– pro Küche und Tag zu belasten.

7.10Der Gefahrenübergang erfolgt mit der Abnahme der Küche resp. mit Ablauf der Karenzfrist nach der Abnahmeaufforderung gemäss SIA-Norm 118. Kann die rechtzeitige Montage und Abnahme wegen Verzugs des Bestellers nicht oder erst verspätet vorgenommen werden, erfolgt der Gefahrenübergang mit dem Verzugseintritt.

Ziffer 8
Organisation der Baustelle und bauseitige Voraussetzungen für die Küchenmontage

8.1Für die sorgfältige und sichere Einlagerung des Materials während der Dauer der Montage kann die Stelletti Chuchidesign GmbH einen abschliessbaren Raum pro Baueinheit kostenlos vom Auftraggeber beanspruchen. Über die Eignung entscheidet die Stelletti Chuchidesign GmbH.

8.2Für den Ausbau von Gebäuden mit mehr als vier Geschossen oder über 12 m Höhe werden bauseits geeignete vertikale Transportmöglichkeiten für Leute und Material vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung gestellt.

8.3Der Auftraggeber stellt Strom und Wasser kostenlos zur Verfügung und sorgt für zweckmässige sanitäre Einrichtungen.

8.4Die Stelletti Chuchidesign GmbH liefert auf den in der Auftragsbestätigung vereinbarten Termin die Angaben und Pläne für die Voraussetzungen, unter denen die Montage termingerecht ohne Verzug beginnen kann. Damit die Montage termingerecht erfolgen kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, welche der Auftraggeber zu prüfen und sicherzustellen hat:

  • trockene Wände
  • Fenster angeschlagen
  • Unterlagsböden bzw. Steinplattenböden usw. verlegt, begehbar, trocken und geschützt
  • Installationen für elektrische Geräte und Wasser vorbereitet; Kabel eingezogen; Steckdosen für Dampfabzug, Kühlschrank, Geschirrspüler und Licht montiert
  • Mauerkasten für Abluftrohr versetzt
  • Baustelle ausserhalb der Arbeitszeit geschlossen
  • Allfällige weitere Voraussetzungen gemäss Projektbeschrieb

8.5Mehrarbeiten, Wartefristen und zusätzliche Spesen als Folge von Abweichungen von den erwähnten Voraussetzungen (Ziff. 8.4) können dem Auftraggeber belastet werden.

8.6Die Schallschutzanforderungen und daraus abgeleitete Massnahmen bei der Küchenmontage werden vom Auftraggeber zusammen mit seinen Planungsfachleuten festgelegt. In Überbauungen (Mehrfamilienhaus-Objekte) kann die Anforderung je nach Lage der Küchen verschieden lauten.

Ziffer 9
Auslandlieferungen

Bei Lieferungen ausserhalb der Schweiz gehen die Frachtkosten, Zölle, Umsatzsteuern etc. zulasten des Bestellers. Ausserdem verlangt die Stelletti Chuchidesign GmbH eine Vorauszahlung von 100 % für ihre Lieferungen.

Ziffer 10
Eigentumsvorbehalt

Alle Lieferungen der Stelletti Chuchidesign GmbH bleiben in deren Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung durch den Besteller. Die Stelletti Chuchidesign GmbH ist berechtigt, durch einseitigen Antrag die erforderlichen Eintragungen in den behördlichen Registern (insbesondere im Eigentumsvorbehaltsregister) zu erwirken.

Ziffer 11
Abnahme des Werkes, Kontrolle und Mängelrüge

11.1Die Abnahme des Werkes erfolgt gemäss Art. 157 ff. SIA-Norm 118.

11.2Wenn bei der Bauabnahme durch die Stelletti Chuchidesign GmbH zu vertretende Montage-, Fabrikations- und/oder Produktmängel festgestellt werden, behebt die Stelletti Chuchidesign GmbH den mangelhaften Zustand innert angemessener Frist.

11.3Der Besteller hat den Liefergegenstand nach dem Eintreffen bzw. der Montage zu prüfen und allfällige Mängel sofort zu rügen. Verdeckte Mängel sind sofort nach deren Entdeckung zu rügen. Die Mängelrügen müssen schriftlich unter exakter Nennung des beanstandeten Mangels erfolgen.

11.4Als zugesicherte Eigenschaften gelten nur jene, die in der Auftragsbestätigung oder in den Spezifikationen ausdrücklich als solche bezeichnet worden sind.

Ziffer 12
Gewährleistungsfrist und Inhalt der Gewährleistung

12.1Die Garantiefrist beginnt mit dem Datum der Abnahme des Werkes, ohne Abnahme ab Datum der Schlussrechnung, in jedem Fall aber mit der Inbetriebnahme der Küche.

12.2Die Garantiefrist (Rügefrist) für Küchenmöbel beträgt, ohne anderslautende Vereinbarung in der Auftragsbestätigung, 5 Jahre.

12.3Für nachgelieferte Waren beginnt eine neue Garantiefrist gemäss Ziff. 12.2. Die bereits laufende Garantiefrist für die übrige Kücheneinrichtung wird dadurch nicht berührt. Für ersetzte oder reparierte Teile des Liefergegenstandes beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate ab deren Ersatz, dem Abschluss der Reparatur oder der Abnahme, falls die Gewährleistungsfrist gemäss Ziff. 12.2 vorstehend früher abläuft.

12.4Für Lieferungen von nicht selber hergestellten Produkten (Fremdprodukte) übernimmt die Stelletti Chuchidesign GmbH die Gewährleistung lediglich im Rahmen der Gewährleistungsverpflichtungen des betreffenden Herstellers. Die Garantiefristen für Geräte, Armaturen, Arbeitsplatten usw. entsprechen den Garantiebestimmungen der jeweiligen Hersteller.

12.5Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung der Stelletti Chuchidesign GmbH Änderungen oder Reparaturen am Liefergegenstand vornehmen oder wenn der Besteller, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und die Stelletti Chuchidesign GmbH die Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.

12.6Soweit gesetzlich zulässig, haftet die Stelletti Chuchidesign GmbH nicht für Ansprüche des Bestellers wegen mangelhafter Beratung und dergleichen oder wegen Verletzung irgendwelcher Aufklärungs- oder Nebenpflichten.

12.7Jede Garantieleistung ist ausgeschlossen für:

  • Mängel infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung oder chemischer Einflüsse
  • Mängel infolge unsachgemässer, fehlerhafter Behandlung/Bedienung oder übermässiger Beanspruchung der Möbel und Apparate
  • Mängel infolge Missachtung von Betriebsvorschriften oder Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel
  • Mängel infolge eines ungeeigneten Baugrunds oder mangelhaften Bauarbeiten Dritter
  • Mängel infolge zu hoher Feuchtigkeit oder übermässigen Heizens im Bau
  • Küchen im nicht überdachten Aussenbereich
  • Nachträgliche Veränderungen des Bauwerks (z.B. Absenken des Unterlagsbodens)
  • Mängel infolge Änderungen (Bau- oder Montagearbeiten) oder Instandsetzungsarbeiten durch den Auftraggeber oder Dritte, welche ohne vorherige Genehmigung der Stelletti Chuchidesign GmbH erfolgten
  • Mängel infolge anderer Gründe, die die Stelletti Chuchidesign GmbH nicht zu verantworten hat

12.8Nicht als Mangel gelten und von der Gewährleistung ausgeschlossen sind geringfügige Farbdifferenzen und Änderungen als Folge von Modell-Anpassungen des Herstellers.

12.9Die Garantie umfasst nach Wahl der Stelletti Chuchidesign GmbH den adäquaten, funktionsgleichen Materialersatz oder die Instandstellung, wobei mehrere Nachbesserungen zulässig sind. Der Originalersatz von Farben, Modellen und Einzelteilen ist nicht garantiert. Farbabweichungen zu Muster und Modellen sind möglich. Nach Ablauf der Garantiefrist sind keine Leistungen mehr geschuldet. Garantieleistungen gehen in keinem Fall weiter als der Ersatz und der Einbau der betroffenen Teile der Küche.

Ziffer 13
Ausschluss weiterer Haftung

Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen sowie Ansprüche des Bestellers, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund diese hergeleitet werden, sind in den AGB abschliessend geregelt. Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrages oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Im gesetzlich zulässigen Rahmen sind Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selber entstanden sind (Mängelfolgeschaden), wie namentlich Nutzungsverluste und andere mittelbare Schäden, ausgeschlossen.

Ziffer 14
Installations- und Gebrauchsanweisung

Der Besteller verpflichtet sich, alle Vorgaben und Anweisungen, wie sie in den abgegebenen Installations- und Gebrauchsanweisungen enthalten sind, strikte einzuhalten und dafür zu sorgen, dass diese Vorgaben und Anweisungen auch von Dritten, denen der Liefergegenstand zur Benutzung überlassen wird, befolgt werden.

Ziffer 15
Allgemeine rechtliche Vereinbarungen

15.1Soweit nicht gesetzliche Bestimmungen Vorrang haben, gilt für das Rechtsverhältnis zwischen der Stelletti Chuchidesign GmbH und dem Auftraggeber die folgende Rangfolge der Bestimmungen, welche folglich für anwendbar erklärt werden:

  • a) Die individuelle Vereinbarung zwischen dem Unternehmer und dem Besteller
  • b) Die vorliegenden AGB
  • c) Die SIA-Norm 118 «Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten»
  • d) Die SIA-Norm 118/380 «Allgemeine Bedingungen für Gebäudetechnik»
  • e) Die SIA-Normen 102 und 108
  • f) Die Bestimmungen des OR
Ziffer 16
Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der in der Auftragsbestätigung genannte Lieferort.

Ziffer 17
Anwendbares Recht und Gerichtsstand

17.1Es findet Schweizer Recht Anwendung unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG).

17.2Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Geschäftssitz der Stelletti Chuchidesign GmbH, unter Vorbehalt allfälliger zwingender Gerichtsstände. Darüber hinaus ist die Stelletti Chuchidesign GmbH berechtigt, den Besteller an den von Gesetzes wegen vorgesehenen Gerichtsständen zu belangen.

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